Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Alois Scheicher GmbH, Adnet 241, 5421 Adnet

Stand 2. Februar 2023

 

1. Allgemein

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten nur für Verträge der Alois Scheicher GmbH in Folge Scheicher.Wand mit Unternehmern im Sinne des § 14 des deutschen BGB und § 1 des österreichischen UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese werden in weiterer Folge als Kunde bezeichnet.

    2. Alle Angebote von Scheicher.Wand und Vereinbarungen mit Scheicher.Wand erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt und auf keine Weise anerkannt. Sollten sich die Geschäftsbedingungen von Scheicher.Wand und dem Kunden in einzelnen Punkten widersprechen, dann gelten jene der Scheicher Wand als vereinbart. Ferner sind die Geschäftsbedingungen des Kunden nur dann verbindlich, wenn diese von der Geschäftsführung der Scheicher.Wand in schriftlicher Form anerkannt werden.

    3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Scheicher.Wand seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Scheicher.Wand Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag Scheicher.Wand nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Punkt 1.1 und 1.2 dieses Abschnitts gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden. Diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen Scheicher.Wand zulässigerweise Lieferungen übertragen hat (gemeint Subunternehmer der Scheicher.Wand).

    4. Die AGB sind im Internet unter www.scheicherwand.com vollständig veröffentlicht und stehen zum Download zur Verfügung.

 

2. Ausschließlichkeit

    1. Das Vertragsverhältnis zwischen der Scheicher.Wand und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese treten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestellung in Kraft. Die Firma Scheicher.Wand ist nicht verpflichtet, Aufträge auf der Grundlage abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden auszuführen.

 

3. Vertragserklärungen, Garantien und Zusagen

    1. Der Kunde bestellt mittels eines firmenmäßig gefertigten Scheicher.Wand Anbots (Kostenvoranschlag) und nimmt damit die gegenständlichen AGB der Scheicher.Wand vollumfänglich zur Kenntnis. Weicht diese Bestellung vom Angebot der Scheicher.Wand ab, ist sie im Umfang der Abweichung unwirksam. Sollten sich auf Bestellformularen des Kunden Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen befinden, sind diese ausdrücklich widersprochen. Diese werden zu keinem Zeitpunkt und auf keine Weise anerkannt und Vertragsbestandteil. Es gelangen somit die gegenständlichen Geschäftsbedingungen der Scheicher.Wand zur Anwendung. Der Kunde ist damit ausdrücklich einverstanden. 

    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Scheicher.Wand und dem Kunden getroffen werden, sind zum Nachweis schriftlich zu dokumentieren.

    3. Auf die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, die mit Angestellten ohne im Firmenbuch eingetragene Vertretungsbefugnis getroffen werden, darf der Kunde erst bei schriftlicher Bestätigung der Vereinbarung durch die Geschäftsführung von Scheicher.Wand vertrauen.

 

4. Leistungen

    1. Scheicher.Wand ist mangels entgegenstehender Vereinbarungen zu Teillieferungen berechtigt. Bei Verträgen deren Montageabwicklung sich über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Geschäft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Teillieferung hat keinen Einfluss auf den Rest des Auftrages. 

 

5. Termine

    1. Liefertermine die von Scheicher.Wand vorgegeben werden, werden auf Basis schriftlicher Auftragserteilung und Freigabe der von der Scheicher.Wand erstellten Werkpläne verbindlich. 

    2. Als Voraussetzung für die Erstellung der Werkpläne gelten die vom Kunden übermittelten verbindlichen Architekturlichtemaße der Polierplanung. 

    3. Soll Scheicher.Wand die Aufnahme der Naturmaße durchführen, müssen alle an die von der Scheicher.Wand gelieferten Elemente angrenzenden Bauteile fertig gestellt sein (Boden-Wand-Decke). Sollte diese Naturmaßabnahme durch Scheicher.Wand zum vereinbarten Termin aufgrund Bauverzögerung von Kundenseite nicht möglich sein, hat der Kunde die fehlenden Maße in schriftlicher Form an Scheicher.Wand nachzureichen. Mehrmalige Anfahrten der Scheicher.Wand müssen vom Kunden bestellt und gesondert bezahlt werden. 

    4. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Termine mit Scheicher.Wand einzuhalten. Kommt es zu Terminverschiebungen oder Verzögerungen, die der Kunde zu verantworten hat, verpflichtet sich der Kunde, die dadurch entstandenen Einlagerungs-, Regie-, und Mehrkosten (Koordinierungskosten) zu übernehmen und die Firma Scheicher.Wand diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

    5. Als Einlagerungseinheit gilt ein Scheicher.Wand Transportgestell (=ca. 10lfm Wand) zu 3 Euro pro Kalendertag.

    6. Angegebene Liefer- oder Ausführungstermine sind, vorbehaltlich ausdrücklich verbindlicher Vereinbarungen, als ungefähr zu verstehen. Sofern Scheicher.Wand Montagearbeiten beim Kunden durchzuführen hat, wird der Liefertermin frühestens 2 Wochen vorher von Scheicher.Wand dem Kunden mitgeteilt. 

    7. Bei reinen Warenlieferungen ist die vereinbarte Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Meldung über die Versandbereitschaft (Selbstabholung durch Kunden) abgesandt worden ist. 

    8. Wird Scheicher.Wand vom Vorlieferanten nicht oder nicht vertragsgemäß beliefert, steht Scheicher.Wand innerhalb von einer Woche nach Kenntnis der unzureichenden Materiallieferung an Scheicher.Wand ein Rücktrittsrecht zu. Scheicher.Wand verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwaige bereits erhaltende Gegenleistungen unverzüglich zurück zu erstatten. Der Kunde erklärt für diesen Fall keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche gegenüber der Scheicher.Wand geltend zu machen.

    9. Die Liefer- oder Ausführungstermine verlängern sich auf unbestimmte Zeit ohne weitere Vereinbarung in Fällen höherer Gewalt oder bei Eintritt sonstiger von Scheicher.Wand nicht zu vertretender Umstände (Streiks, Sabotage, gesetzliche Eingriffe oder Vorgaben).

    10. Unbeschadet sonstiger Lösungsrechte hat Scheicher.Wand und der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von einem Monat übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist. 

    11. Sollte seitens des Kunden eine Terminverschiebung gewünscht werden, kann Scheicher.Wand mit dem Kunden im Einzelfall neue Termine vereinbaren. Alternativtermine (Planung, Fertigung, Lieferung, Montage) werden Kapazitätsbezogen vereinbart und sind verhältnismäßig zum ursprünglichen Liefertermin anzupassen. 

 

6. Leistungsort, Lieferung, Montage, Gefahrenübergang, Ausführungsarbeiten

    1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW Adnet gemäß Incoterms® 2020.

    2. Für den Fall, dass Scheicher.Wand Montagen, Einbau- oder Ausbauleistungen zu erbringen hat, erfolgt der Gefahrenübergang mit Abnahme der Leistungen vor Ort. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abnahmereife die Leistungen unverzüglich abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich (ÖNorm 2110), gilt das Gewerk als mangelfrei abgenommen.

    3. Werden die Räumlichkeiten die mit Scheicher.Wand ausgestattet sind in Betrieb genommen und besiedelt, gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen lt. ÖNorm 2110.

    4. Erfolgen Ausführungsarbeiten auf Grundlage von Plänen oder Vorgaben des Kunden und entsprechen diese nicht der tatsächlichen Situation an Ort und Stelle, übernimmt Scheicher.Wand keine Haftung für entstandene Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, Scheicher.Wand diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Sollten Scheicher.Wand durch fehlerhafte Pläne oder Vorgaben des Kunden selbst Schäden entstehen (frustrierte Aufwendungen), so erklärt der Kunde, diese vollumfänglich zu ersetzen.

 

7. Mitwirkung des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Bereich notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit Scheicher.Wand seine beauftragte Leistung erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die gelieferte Ware entgegenzunehmen. Sofern Scheicher.Wand die Montage durchzuführen hat, muss der Kunde die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sofern Ware beim Kunden angeliefert wird, ist der Kunde verpflichtet, für befahrbare Zufahrtswege für LKW´s bzw Zugfahrzeuge mit Auflieger (Sattelfahrzeuge) Sorge zu tragen. Ist es notwendig und nicht anders schriftlich mit Scheicher.Wand vereinbart, dass bei der Anlieferung Bereiche des öffentlichen Verkehrs gesperrt werden müssen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen und die Kosten dafür zu übernehmen.

    2. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die oben genannten Verpflichtungen oder gerät er mit deren Erfüllung in Verzug, so hat der Kunde Scheicher.Wand entstehenden Schaden einschließlich der Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für Arbeitskosten der Mitarbeiter von Scheicher.Wand zu ersetzen. 

    3. Sofern der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder die Verweigerung der weiteren Vertragsdurchführung erklärt, kann Scheicher.Wand seinerseits vom Vertrag zurückzutreten. Macht Scheicher.Wand vom Rücktrittsrecht Gebrauch, ist Scheicher.Wand berechtigt, für den hierdurch bereits entstandenen Schaden einen Pauschalbetrag von mindestens 10 % der Nettoauftragssumme geltend zu machen. Diese Auftragssumme ergibt sich aus der Summe aller Beträge, die dem Kunden bei ordnungsgemäßer Leistungserbringung in Rechnung gestellt worden wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Scheicher.Wand bleibt es unbenommen, einen höheren Schadenersatz zu fordern, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die vorgenannten Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde es entgegen der angeführten Vertragsinhalte „Mitwirkung des Kunden“ schuldhaft unterlässt, die Voraussetzungen für die von Scheicher.Wand geschuldete Leistungserbringung zu schaffen und er dieser Verpflichtung auch innerhalb einer von Scheicher.Wand gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht nachkommt. 

    4. Der Kunde stellt für die Zwischenlagerung der Innenwandelemente geeignete, ausreichend große Flächen und Räume zur Verfügung. Die Festlegung von Lagerflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Montageablauf, der Anlieferungsmenge und dem Anlieferungsrhythmus. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die klimatischen Bedingungen der Lagerflächen und Räume keine schädliche Einwirkung auf die gelieferten Elemente und Zubehörteile haben, auch nicht bei längerer Lagerdauer. Insbesondere darf die relative Luftfeuchte nicht über 65% liegen. Eine Lagerung im Freien ist unzulässig. 

    5. Für die Lagerung von Kleinteilen, Werkzeugen usw. sind vom Kunden abschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. 

    6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einbauräume ausreichend beleuchtet, gleichmäßig geheizt und sauber sind. 

    7. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der für die Montage benötigte Baustrom rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung steht. 

    8. Decken und Fußbodenaufbau sind vom Kunden auf ausreichende Anbindefähigkeit zu prüfen sowie schub- und drucksteif auszuführen. 

    9. Angrenzende Bauteile müssen hinsichtlich Gestalt, Lage, Struktur, Festigkeit und der bauphysikalischen Eigenschaften (ETAG 003) so beschaffen sein, dass sie einen ordnungsgemäßen Anschluss der umsetzbaren Innenwandkonstruktion gewährleisten und die bauphysikalischen Werte, ermöglichen. Auflage und Anschlussflächen müssen die Anforderungen der Verbindungskonstruktion und des Verbindungsmittels erfüllen. Sie müssen, ohne Struktur, Risse o.Ä. sein. 

    10. Alle vereinbarten oder angebotenen Schalldämmwerte beziehen sich auf die jeweils neueste Fassung der DIN 4109. Die Anforderungen, ausgedrückt in Dezibel (dB) beziehen sich auf das bewertete Bauschalldämmmaß, gemessen im Labor; Abweichungen dieser zertifizierten Laborwerte, die im eingebauten Zustand durch die Gegebenheiten der Räumlichkeiten sowie der angrenzenden Bauteile herrühren, sind von Scheicher.Wand nicht zu vertreten. Kundenseitig gewünschte Schallnachmessungen im verbauten Zustand liegen außerhalb des Scheicher.Wand Leistungsbereiches. 

 

8. Rügeobliegenheit

    1. Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang bzw. Montage vom Kunden oder Vertreter auf Mangelfreiheit zu prüfen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Mängelrügen haben in Schriftform zu erfolgen.

 

9. Gewährleistung

    1. Soweit ein Mangel des Gewerks vorliegt und dieser rechtzeitig gerügt wurde, leistet Scheicher.Wand zunächst nach freier Wahl Ersatz entweder durch Mängelbehebung des gelieferten Werks oder Austausch der gelieferten Ware. Im Falle einer erfolglosen Mängelbehebung ist der Kunde erst nach zweimaligem Mängelbehebungsversuchen von Scheicher.Wand zum Rücktritt oder zur Kaufpreisminderung berechtigt. Für die Ersatzware leistet Scheicher.Wand nur in demselben Umfang Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung.

    2. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Mängelansprüche richtet sich nach der V.O.B. und beginnt der Fristenlauf mit der Ablieferung der Ware beim Kunden oder im Falle einer Projektmontage mit Abnahme der Werkleistung.

    3. Übliche Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 

    4. Für vom Kunden beigestellte Waren wird weder für Funktion noch für Einbau eine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für sämtliche Schäden -sohin auch bei Gewerken der Scheicher.Wand -, die durch die beigestellten Waren entstanden sind. 

    5. Eine Gewährleistung besteht nicht für:
      – konstruktionsbedingte Mängel bei Sonderanfertigungen, die nach Konstruktionsvorgaben des Kunden hergestellt worden sind
      – für Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder auf unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden (wie z.B. Aufstellung in nassen oder feuchten Räumen, fehlender Schutz vor starker Wärmeeinwirkung, fehlerhafte Reinigung oder Bedienung, mutwillige Beschädigung) beruhen.
      – für branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen der Form sowie für nicht behebbare, z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen und für genaue Übereinstimmung mit Farbmustern, sowie für die Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken.
    6. Ein Gewährleistungsausschluss der Scheicher.Wand besteht jedenfalls für Anfertigungen aufgrund von unrichtigen Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden sowie bei Einbau von Fremderzeugnissen wie Elektroeinbaugeräten und Elektrokomponenten. Auch besteht ein Gewährleistungsausschluss für die vom Kunden bereitzustellenden Anschlüsse, wie bspw. Wasser-, Lüftungs- oder Stromanschlüsse. 

    7. Erfolg ein Umbau der Scheicher.Wand Module nicht durch Scheicher.Wand erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

 

10. Haftung

    1. Die Haftung von Scheicher.Wand ist auf Schäden beschränkt, die Scheicher.Wand oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

    2. Ausgeschlossen sind insbesondere auch solche Schadenersatzansprüche die in den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware, entstanden sind, geregelt werden, es sei denn, dass Scheicher.Wand Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 

    3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges von Scheicher.Wand sind der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 5 % der vereinbarten Nettopreissumme, soweit Scheicher.Wand nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

11. Zahlungen

    1. Die vereinbarten Produktpreise gelten ab Werk Adnet. Die Kosten für Versand/Transport und Versicherung sind in den Produktpreisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise und wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe diesen Nettopreisen hinzugeschlagen. Sofern ausdrücklich vereinbart wird, dass die Montage nach Zeitaufwand berechnet werden soll, erfolgt die Berechnung zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen.

    2. Scheicher.Wand ist berechtigt, trotz Vereinbarung von Pauschalpreisen den erwachsenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen:

      – wenn es zu zeitlichen Verzögerungen in der Auftragsabwicklung kommt, die der Kunde zu verantworten hat wie bspw für vertraglich nicht vereinbarte Teillieferungen, für den Fall der Rückgabe von Waren aus welchem Grund auch immer sowie für den Fall von Änderungswünschen im Bereich der Art und Weise der Ausführung;
      – wenn es zu Änderungen des Leistungsumfangs kommt.

      Scheicher.Wand ist zur Rechnungslegung berechtigt, wenn die Lieferung erfolgt ist. Bei Teillieferungen können Teilrechnungen gelegt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen den Zahlungsanpruch aufzurechnen oder Zahlungen deswegen zurückzubehalten, weil der Vertragsgegenstand mit einem Mangel behaftet ist, der den Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht wesentlich hindert oder insbesondere durch Verbesserung oder Austausch der Sache behebbar ist.

    3. Scheicher.Wand ist berechtigt, alle Erhöhungen von Frachtkosten, Versandspesen, Versicherungsprämien und dergleichen, die nach Vertragsschluss eintreten, dem Kunden weiter zu verrechnen. Gleiches gilt im Hinblick auf Zölle, Abgaben, Steuern und dergleichen, die den Preis direkt oder indirekt erhöhen. 

 

12. Zahlungsmodalitäten

    1. Der Kunde hat die Zahlungsansprüche von Scheicher.Wand sofort und ohne Abzug in Euro zu erfüllen.

    2. Der Abzug von Skonto/Rabatten ist nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen zulässig. Bei Zahlungsverzug verfallen die gewährten Skonti oder Rabatte. Wechsel und Schecks werden Scheicher.Wand nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen angenommen. Sämtliche hierbei anfallenden Spesen trägt der Kunde. Kursverluste, die bei Zahlung in ausländischer Währung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

    3. Bei Auftragsannahme durch Scheicher.Wand sind 50% Anzahlung der Nettokaufpreissumme zur Zahlung fällig. Lieferungen werden solange von Scheicher.Wand einbehalten solange die Anzahlung nicht auf einem Geschäftskonto der Scheicher.Wand eingegangen ist. Zusätzliche Einlagerungskosten die durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 

 

13. Zahlungsverzug

    1. Der Käufer ist spätestens 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug.

    2. Neben den gesetzlichen Rechten steht Scheicher.Wand im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden die Befugnis zu, für den Bearbeitungsaufwand eine Mahnkostenpauschale von € 10 zu berechnen, und nach eigenem Ermessen weitere Lieferungen – auch aus anderen Verträgen – entweder zurückzubehalten und/oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit oder die Erfüllungsbereitschaft des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen.

    3. Der Kunde ist im Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet, Scheicher.Wand sämtliche Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten der außergerichtlichen rechtsfreundlichen Vertretung zu ersetzen.

 

14. Verzugszinsen

    1. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen wie in § 456 UGB normiert als vereinbart.

 

15. Eigentumsvorbehalt

    1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Scheicher.Wand. 

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Ansprüche gegenüber seinen Versicherungen an Scheicher.Wand ab. 

    3. Dem Kunden ist nicht gestattet, die gelieferten Waren nach Maßgabe der obigen Regelungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder an Dritte weiter zu veräußern.

    4. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes keinen Vertragsrücktritt durch Scheicher.Wand darstellt. 

 

16. Erfüllungsort

    1. Sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen und aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Scheicher.Wand Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen.

 

17. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

    1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Firma Scheicher.Wand und dem Kunden aus ihrer Geschäftsbeziehung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird ausschließlich der Ort des Unternehmenssitzes der Firma Scheicher.Wand vereinbart. 

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